Die bonnorange AöR zieht Bilanz: 188 Mitarbeitende waren mit 22 aufgerüsteten Fahrzeugen in den vergangenen Wintermonaten einsatzbereit. An 55 Tagen wurde Winterdienst auf den Straßen, Radwegen und Plätzen in Bonn geleistet. Dank guter Vorbereitung konnte bonnorange auch auf plötzliche Wetterumschwünge schnell reagieren.
Vergangenen Freitag hat die bonnorange AöR die Winterdienstsaison offiziell für beendet erklärt und zieht Bilanz der letzten Monate: „Wir haben während der kalten Jahreszeit täglich die Wetteranalysen studiert, um schnell reagieren zu können. Während der Winterdienstsaison waren wir mit 22 aufgerüsteten Fahrzeugen unterwegs, um Präventivtouren zu fahren und bei Bedarf Straßen, Radwege und Plätze zügig von Schnee und Eis zu befreien“, erklärt Richard Münz, Vorstand der bonnorange AöR, den abgeschlossenen Einsatz. „Wo wir mit unseren Fahrzeugen nicht hinkamen, haben wir von Hand geräumt und gestreut. Insgesamt haben wir in diesem Winter 55 Einsatztage geleistet, davon 35 Präventivtouren, um für sichere Straßen für die Bonner Bürger*innen zu sorgen. Dafür bedanke ich mich bei unseren Mitarbeitenden für ihren unermüdlichen Einsatz.“, führt Münz weiter aus. Um den Winterdienst vollumfänglich gewährleisten zu können, waren 188 Mitarbeitende einsatzbereit, um bei Bedarf in drei Schichten zu arbeiten. Zu einem solchen Extremfall ist es im Winter 2022/2023 aber nicht gekommen. An drei Tagen wurde in Doppelschichten für Sicherheit auf Bonns Straßen gesorgt. Insgesamt wurden etwa 700 Tonnen Streusalz eingesetzt.
Auf einen für Montag angekündigten Eisregen mit Blitzeisgefahr im Dezember 2022 reagierte bonnorange präventiv am vorangegangenen Sonntag, um vorrangig auf den Strecken in der Prioritätsstufe 1 (verkehrswichtige und gefährliche Straßen, Krankenhauszufahrten, Steigungsstrecken des ÖPNV und Ortsdurchfahrten) für Sicherheit zu sorgen.
Auch bei dem plötzlichen Wintereinbruch Anfang März dieses Jahres wurde ab 4 Uhr morgens mit sieben großen sowie drei kleinen Streufahrzeugen Winterdienst geleistet, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen wiederherzustellen.
In Bonn ist bonnorange nicht alleine für den Winterdienst verantwortlich: Haltestellen öffentlicher Verkehrseinrichtungen sowie Hauseingänge und Gehsteige unterliegen grundsätzlich der Verkehrssicherungspflicht der reinigungspflichtigen Anlieger*innen. Auch auf Wegen, auf denen sowohl Fußgänger- als auch Radverkehr gemeinsam zugelassen sind (Zeichen 240 StVO), obliegt die Winterwartungspflicht den Grundstückseigentümer*innen.