Mit der jüngst vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Mehrwegförderung werden Bonner Kleinstgastronomiebetriebe, die nicht unter die erweiterte Mehrwegpflicht fallen, bei der Umstellung auf Mehrweg unterstützt. Das Antragsformular und weitere Informationen können ab sofort unter www.bonn-geht-den-mehrweg.de/foerderung abgerufen werden.
Um Bonner Kleinstgastronomiebetriebe, die nicht unter die erweiterte Mehrwegpflicht fallen, beim vollständigen Umstieg auf Mehrweg zu unterstützen, hat die bonnorange AöR in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün ein Förderprogramm erarbeitet, das der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag, den 20. Juni 2024, beschlossen hat.
Kleinstgastronomiebetriebe mit nicht mehr als fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche können ab sofort die finanzielle Unterstützung beantragen – vorausgesetzt, sie bieten für ein Jahr ausschließlich Mehrwegverpackungen an. Gefördert werden bis zu 20 Betriebe mit einmalig 1.000 Euro. Bonner Betriebe können die Förderung ab sofort online www.bonn-geht-den-mehrweg.de/foerderung beantragen.
Das Förderangebot ist in die Initiative „Bonn geht den Mehrweg“ der bonnorange AöR eingebettet. Bereits seit 2019 verfolgt bonnorange damit das Ziel, Einweg-Müll zu vermeiden. Das neue Förderprogramm macht es nun auch für diese Betriebe attraktiv, vollständig auf Mehrwegangebote umzusteigen. Neben der finanziellen Förderung werden die Betriebe zudem auf der Online-Karte vom „Bonn geht den Mehrweg“ mit der Kennzeichnung „Mehrweg only“ hervorgehoben.