Gewerbeabfallberatung

Die Gewerbeabfallberatung der bonnorange AöR berät Gewerbebetriebe kostenlos, neutral und unabhängig von finanziellen Interessen und versteht sich als eine städtische Wirtschaftsförderung. Wir sind keine kontrollierende Behörde. Unsere Aufgabe ist vielmehr, Ihnen Konzepte zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sämtlicher Abfallarten auf der Grundlage aller Abfallgesetze anzubieten. Wir helfen Ihnen gerne dabei die Anforderungen der neuen Gewerbeabfallverordnung zu erfüllen.

Die Vielfalt der Abfälle und ihre sachgerechte Entsorgung, sowie neue gesetzliche und technische Vorgaben stellen zunehmend höhere Anforderungen an gewerbliche Abfallerzeuger. Vor diesem Hintergrund ist eine fachliche Beratung ein wichtiger Bestandteil, damit Ihr Gewerbe den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.

Wir bieten allen Gewerbebetriebe, Vereine, Industrie, Handel und dem Dienstleistungsbetriebe eine individuelle Vor-Ort-Beratung mit Entsorgungskonzeption an. Für Vorab-Informationen nutzen Sie gerne unser Faltblatt "Abfälle im Gewerbe".

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichten die Gewerbebetriebe zur sauberen Abfalltrennung vor Ort. Das in Bonn festgesetzte Mindestvolumen für den Restabfall, nach dem sich die Abfallgebühr bemisst, stellt zudem die Finanzierung der öffentlich zugänglichen Infrastruktur der Abfallwirtschaft, zu der unter anderem die kostenlose Sperrmüllsammlung sowie die Papier- und die Biotonne, die ebenfalls kostenlos bestellt werden können, sicher.

Bei gewerblich genutzten Grundstücken ist die Vorhaltung eines angemessenen Restabfallvolumens nach den Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung vorgeschrieben. Dieses ermittelt die Gewerbeabfallberatung der bonnorange AöR nach den in der Abfallsatzung festgeschriebenen branchenspezifischen Werten (sogenannter Einwohnergleichwert). Das für den jeweiligen Betrieb angemessene Behältervolumen ermittelt die Gewerbeberatung innerhalb des durch die Satzung vorgegebenen Korridors unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten vor Ort. Für nicht aufgeführte Branchen wird das angemessene Restabfallvolumen anhand von Erfahrungswerten bzw. einer Vor-Ort-Prüfung ermittelt. Für gemischt genutzte Grundstücke wird das vorzuhaltende Restabfallvolumen additiv ermittelt.

Bitte beachten Sie: Es gibt viele Faktoren, die das Abfallvolumen beeinflussen. Das Ergebnis des Abfallrechners ist deshalb nur eine Orientierungshilfe. Eine Beratung zur Feststellung der tatsächlich benötigten Volumina ist daher notwendig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter: .

Sie haben Fragen?
Antworten erhalten Sie von unserer Gewerbeabfallberatung. Wir beraten Sie mit branchen- und betriebsspezifische Informationen über die rechtssichere Abfallentsorgung und helfen Ihnen bei Abfallvermeidung, Abfalltrennung und ordnungsgemäßer Entsorgung.

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen unter:  und unsere Fachberater melden sich schnellstmöglich bei Ihnen.