bonnorange gibt Änderungen bekannt

Newskategorien Aktuelles Pressemeldungen

Was ändert sich 2023?

Nunmehr 10 Jahre gibt es die bonnorange AöR. Am 26. April 2012 wurde für die „Langfristige Sicherung der öffentlichen Aufgabe Abfallwirtschaft in kommunaler Trägerschaft“ die Änderung der Rechtsform des damaligen Leistungszentrums Amt für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (Amt 70) in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen. Mit der Beschlussfassung wurde die Umwandlung zum 1. Januar 2013 auf den Weg gebracht. Auch im vergangenen Jahr hat der Rat Beschlüsse gefasst, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, auf die bonnorange alle Bonner Bürger*innen hinweist.

Bonn steigt auf die Blaue Tonne um

Die sogenannte „Bündelsammlung“ wurde eingestellt, weil sie eine große körperliche Belastung für die Mitarbeitenden von bonnorange war. Auch weiterhin können Hauseigentümer*innen und Bevollmächtigte kostenlos Blaue Tonnen unter und online unter www.bonnorange.de/online-formulare bestellen, wenn an ihren Immobilien noch keine Gefäße zur Verfügung stehen oder ein zusätzlicher bzw. größerer Abfallbehälter benötigt wird. Größere Kartonagen oder ausnahmsweise angefallene Pappe können über die öffentlichen Papiercontainer entsorgt und kostenlos an den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Werden zusätzlich zu der kostenlosen monatlichen Leerung weitere (kostenpflichtige) Abfuhrtermine benötigen, berät die bonnorange AöR Interessierte gerne am Telefon unter 0228 - 555 27 20 oder per E-Mail ().

Mit der Biotonne beim Klimaschutz helfen

Der Bonner Restabfall besteht zu 42,6 Prozent aus organischen Abfällen. Dieser hohe Anteil Küchen- und Nahrungsabfälle sollte über die Biotonne entsorgt werden, da die Verwertung des Bioabfalls einen wichtigen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz leistet und zudem dabei helfen kann, Abfallgebühren einzusparen. Nach einer Satzungsänderung dürfen nun sämtliche Küchenabfälle und Essensreste statt im Restabfall in der Biotonne entsorgt werden.

Verkaufsstellen für Biotüte und Beistellsack gesucht

Um die Bioabfallsammlung zu fördern, wird im Laufe des Januars die neue, kompostierbare Biotüte aus 100 Prozent recyceltem, ungebleichten, nassfestem und kompostierbarem Spezialpapier im Handel erhältlich sein. Sie hilft dabei, die feuchten Küchenabfälle und Essensreste zu sammeln und sicher zu transportieren. Da sie in den Kompostieranlage zu 100 Prozent kompostiert werden kann, werden so Störstoffe wie die als kompostierbar deklarierten Plastikbeutel vermieden, die für die Bioabfallbehandlungsanlagen große Probleme darstellen und den Kompost verunreinigen. Die Verwendung von kompostierbaren Kunststoffbeuteln ist in Bonn nicht erlaubt (§18 Absatz 1 Satz 3 Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn). Aufgrund der geographischen Lage und den positiven Erfahrungen der RSAG AöR hat die bonnorange AöR die neue Biotüte, die ein Volumen von 8,6 Litern (28 Zentimeter hoch, 22 Zentimeter breit, 14 Zentimeter tief) hat, zusammen mit der Anstalt des öffentlichen Rechts aus dem Rhein-Sieg-Kreis gestaltet. Die Tüte wird zu je 10 Stück mit einer Banderole aus Papier verpackt zu einem Preis von 1 Euro verkauft. Eine weitere wesentliche Änderung in der Gebührensatzung ist der Preis für den Beistellsack, der von 3,50 Euro auf 4 Euro steigt, um gelegentlich zusätzliche Abfallmengen, für die die Kapazitäten der Graue Tonne nicht ausreichen, bequem am Tag der Abfuhr an den Gehwegrand zum Restabfallgefäß zu stellen. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere am Stadtrand Bonner*innen die Beistellsäcke aus dem Rhein-Sieg-Kreis nutzen und umgekehrt Bonner Beistellsäcke von Bürger*innen aus den umliegenden Kommunen des Kreises benutzt werden. Auch die RSAG ist durch steigende Entsorgungskosten gezwungen, den Preis auf 4 Euro anzuheben. Die bonnorange AöR möchte die Zahl der Verkaufsstellen im Bonner Stadtgebiet erhöhen. Interessierte Endverkäufer für die Biotüte und den Beistellsack können sich an wenden. Alle Verkaufsstellen der Biotüte und des Beistellsacks im Bonner Stadtgebiet sind unter www.bonnorange.de/verkaufsstellen zu finden.

Neue Gebührensätze für Abfallentsorgung und Straßenreinigung

An den beiden Wertstoffhöfen der bonnorange AöR ändert sich die Pauschale für die Anlieferung privater, kostenpflichtiger Abfälle. Statt in 1-Kubikmeter-Schritten abgerechnet zu werden, wird ab nun je angefangener 500 Liter eine Gebühr von 12,50 Euro fällig. Diejenigen, die mit einem Kompaktwagen, wie zum Beispiel einem VW Golf mit 380 Litern Kofferraumvolumen oder einer Mittelklasselimousine, etwa einem BMW 3er mit 490 Litern Kofferraumvolumen anliefern, bekommen jetzt eine fairere Abstufung im Gebührentarif, indem sie nicht mehr pauschal für einen Kubikmeter zahlen müssen. Es bleibt bei einer zulässigen Höchstmenge von 2 Kubikmetern. Über die Abfallgebühr für die bereitgestellten Grauen Tonnen finanziert sich ein umfangreiches Angebot der Abfallwirtschaft für alle Bonner*innen, das weit über die Entsorgung der Restabfälle hinaus geht: die kostenlose Sperrmüllsammlung, die Papier- und die Biotonne, die kostenlos bestellt werden können, die mobilen und stationären Grüngutsammelstellen, das Leeren der öffentlichen Altpapiercontainer, die kostenlose Abholung von Elektrogroßgeräten bei den Bonner Haushalten sowie der Betrieb der beiden Wertstoffhöfe, die unter anderem gefährliche Abfälle kostenlos annehmen. Der Gebührensatz für die Restmüllentsorgung steigt auf 0,07341 Euro je Bemessungsliter. Die Gebühr für eine 120-Liter-Tonne mit 14-täglicher Leerung steigt demnach von derzeit 214,66 Euro um 14,38 Euro bzw. 6,7 Prozent auf 229,04 EUR. In den vergangenen zwei Jahren hat die bonnorange AöR Investitionen in ihren Fuhrpark mit neuen Großkehrmaschinen für die Fahrbahnreinigung, Kleinkehrmaschinen für Radwege und Gehwege vor städtischen Liegenschaften, zusätzliche Doppelkabiner für die Kolonnen in den Revieren und die elektrisch betriebenen Kleintransporter getätigt und neue Mitarbeitende eingestellt, um zusätzlichen Leistungen wie der Reinigung der Parkbuchten und -taschen in der gesamten Stadt (seit 1. Januar 2021 muss diese nicht mehr durch die Anlieger*innen erfolgen, sondern wird bei rund 24.000 Parkbuchten von bonnorange übernommen) sowie an Bushaltestellen auf Gehwegen und Mobilstationen (seit 1. Mai 2022) zu erbringen. Die jährliche Gebühr für die Reinigung eines Frontmeters steigt abhängig von der Straßenart (Anliegerstraße, innerörtliche oder überörtliche Straße, ggf. mit erhöhtem Reinigungsaufwand) zwischen 44 und 88 Cent. Für ein Einfamilienhaus mit 15 Metern Frontlänge in einer Anliegerstraße mit wöchentlicher Reinigung erhöht sich die Gebühr um 9,45 Euro von 88,50 Euro auf 97,95 Euro bzw. um 10,68 Prozent.

Bonn geht den Mehrweg

Betriebe, die Getränke in To-go-Bechern und Speisen in Einwegkunststoffverpackungen zum Außer-Haus-Verzehr verkaufen, müssen ihren Kund*innen seit 1. Januar 2023 eine Mehrwegalternative anbieten. Bei Nicht-Einhaltung drohen den Gastronom*innen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Mit der Initiative „Bonn geht den Mehrweg“ von bonnorange, die im Juli 2019 mit dem Claim „Werde Cupster“ gestartete wurde, werden Gastronom*innen und der Lebensmittelhandel einbezogen, um die Vermeidung von Einweg-Müll in Bonn auszubauen und gleichzeitig für ein sauberes Stadtbild zu sorgen. Auf der Online-Karte auf www.bonn-geht-den-mehrweg.de sind die Betriebe sichtbar, die den Mehrweg gehen. Gastronom*innen, die auf der interaktiven Karte erscheinen wollen und so den Bonner*innen zeigen können, dass ihre Unternehmen umweltbewusst und Vorbilder in puncto Nachhaltigkeit sind, können sich über das Online-Formular auf www.bonn-geht-den-mehrweg.de/fuer-betriebe/ listen lassen. Dort finden sie auch weitere Informationen zur Lebensmittelhygiene beim Einsatz von Mehrweggefäßen und zu verschiedenen Mehrwegsystemen.