Was gehört nicht zum Sperrmüll?

  • Alle Gegenstände, die von ihrer Größe her in die Restabfalltonne passen oder zum Recycling gehören, wie Pappkartons und Verpackungen,
  • Elektrogeräte
  • Holzpaletten aus dem gewerblichen Bereich
  • behandelte Außenhölzer (behandelte Hölzer aus dem Außenbereich), wie zum Beispiel:
    • Zäune
    • Fußbodenbeläge Holz Terrassen/Balkon
    • Gartenhäuser
    • Gartenmöbel
    • Palisadenhölzer
    • Sichtschutzwände
    • Bahnschwellen
    • Brandholz
  • Abfälle aus Umbau- und Renovierungsarbeiten, wie zum Beispiel:
    • Steine, Bauschutt, Fenster, Haustüren, Bauhölzer, Fachwerk, Dachsparren, Wasch- und Toilettenbecken. Diese zählen zu den Baustellenabfällen.
  • Gefährliche Abfälle (Sondermüll) wie
    • Lacke, Farben, entzündliche Stoffe. Diese Abfälle sind bei den Wertstoffhöfen abzugeben.
  • Nachtspeicheröfen und andere Gegenstände, bei denen Asbest verarbeitet wurde (zum Beispiel Welleternit): Sie müssen von Spezialfirmen ausgebaut und entsorgt werden.
  • Auto- und Motorradteile (Fahrzeugverwerter)
  • Sitzsack / Sitzkissen: diese sind fast immer mit Styroporkügelchen gefüllt, können in der Presse platzen und das Füllmaterial wird verteilt. Sitzsäcke können kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.