Mehrweg statt Einweg - neue Mehrwegpflicht ab 2023

Bald wird es eng für Einwegprodukte: bereits 2021 hat die EU durch das Einwegplastikverbot das Inverkehrbringen von Einwegtellern und Besteck inklusive Rührstäbchen und Trinkhalme untersagt. Jetzt dauert es nur noch ein halbes Jahr, bevor die Änderung zum Verpackungsgesetz durchgesetzt wird und neue gesetzliche Vorgaben Restaurants, Imbisse und Eiscafés ab dem 01. Januar 2023 zum Einsatz von Mehrweggefäßen bei der Ausgabe von Getränken und Speisen für den sogenannten To-go-Verzehr verpflichten.

Konkret trifft das novellierte Gesetz Regelungen für Einwegkunststoffverpackungen für Speisen und jegliche Einwegverpackungen für Getränke. Das bedeutet für die Gastronomie, dass für Lebensmittel, die in solchen Verpackungen verkauft werden und dazu bestimmt sind, unmittelbar (also direkt vor Ort oder zur Mitnahme), in der Regel aus der Verpackung heraus und ohne weitere Zubereitung verzehrt zu werden, eine Mehrweg-Alternative angeboten werden muss. Diese darf aber nicht teurer sein oder andere schlechtere Bedingungen mit sich bringen, als die Ausgabe in der Einwegverpackung. Ein Pfandsystem für die Mehrwegprodukte ist erlaubt. Für das Angebot gilt zudem eine deutliche Hinweispflicht, zum Beispiel durch gut sichtbare Schilder.

Kleine Betriebe, die nicht größer als 80 Quadratmeter und maximal fünf Mitarbeitende beschäftigen, brauchen ausnahmsweise keine Mehrweg-Alternativen anbieten, wenn diese ab dem 1. Januar 2023 Speisen und Getränke in mitgebrachte, kundeneigene Gefäße abfüllen und auf diese Möglichkeit auch deutlich hinweisen.

Der nächste Schritt auf Basis der EU-Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt kommt mit dem Einwegkunststofffondsgesetz. Das beinhaltet im Rahmen des Verursacherprinzips eine Einwegkunststoffabgabe, um ab 2023 auch die Hersteller schrittweise stärker in die Verantwortung zu nehmen.

Verbraucher*innen haben die Wahl

Für Verbraucher*innen wird es also in Zukunft noch leichter gemacht, den Mehrweg zu gehen. Wenn Produkte in Mehrwegverpackungen genau so viel kosten wie Einweg, gibt es keinen Grund mehr, aus Bequemlichkeit die Wegwerfprodukte zu wählen. Durch die geplanten Änderungen entstehen für Verbraucher*innen auch keine zusätzlichen Kosten, denn dank der zulässigen Pfandregelung bekommen Kund*innen bei der Rückgabe der Verpackung ihr Geld wieder zurück. Wünschenswert wäre selbstverständlich, wenn alle Betriebe, die Speisen und Getränke „to go“ anbieten die Möglichkeit böten, eigene Behälter zu nutzen und so Einwegmüll zu vermeiden.

Laut einer repräsentativen Umfrage des WWF und des Deutschen Verpackungsinstituts (DVI) zeigt sich durchaus ein positiver Trend bei Verbraucher*innen in Richtung Mehrweg. Sie setzen sich viel mehr mit Verpackungen auseinander und favorisieren nachhaltigere Angebote. Selbst die Corona-Pandemie scheint dieser Entwicklung keinen Strich durch die Rechnung gemacht zu haben, auch wenn wir bei bonnorange in den letzten zwei Jahren mit einem vermehrten Verpackungsaufkommen, gerade auf öffentlichen Plätzen, zu tun haben. Es werden immer mehr Menschen, die bereit sind, nachhaltigere Lösungen aktiv zu unterstützen und ihren Teil zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft beizutragen. Dafür spricht auch das rege Interesse an unserer Initiative “Bonn geht den Mehrweg”. Wesentlicher Bestandteil ist eine Karte auf www.bonn-geht-den-mehrweg.de, auf der teilnehmende Gastronomiebetrieben in Bonn ausfindig gemacht werden können, die zum Beispiel in mitgebrachte Mehrwegbehälter abfüllen oder Angaben dazu machen, welches Pfandsystem sie nutzen.

Mehrweg bleibt DER Weg

Einwegverpackungen, nicht nur in der Gastronomie, scheinen auf den ersten Blick schwer zu ersetzen. Dennoch sollten sie vermieden werden, auch wenn sie (augenscheinlich) aus nachhaltigen Materialien bestehen. Denn werden Mehrwegprodukte oft genutzt, können über den gesamten Lebenszyklus große Mengen CO₂ im Vergleich zu Einwegprodukten eingespart werden. Das ist besonders im Hinblick auf das 1,5-Grad-Ziel sehr wichtig. Denn aus dem Bonner Klimaplan 2035 (Stand April 2022) geht hervor, dass jede*r Bonner*in nur 51 Tonnen CO₂-Budget zur Verfügung steht, um dieses Klimaziel zu erreichen. Geht es allerdings weiter wie bisher, ist dieses individuelle Budget in sieben Jahren aufgebraucht. So hat die Deutsche Umwelthilfe ermittelt, dass wenn der jährliche Verbrauch von 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebechern, 4,5 Milliarden Essensboxen, 2,7 Milliarden Wegwerftellern und 2,9 Milliarden Besteckteilen vermieden wird, jährlich über 490.000 Tonnen CO₂ eingespart werden könnten. Mit Blick auf die drohende Klimakatastrophe müssen also unnötige Abfälle durch Einwegverpackungen vermieden werden. Deshalb bleibt Mehrweg immer noch DER Weg!