Abfall ABC

Abladegenehmigung

Mit einer sogenannten Abladegenehmigung können auch größere Mengen Abfall an der Müllverwertungsanlage "Am Dickobskreuz", Tor 1 abgegeben werden. 

Dazu gehört zum Beispiel brennbarer Restmüll, der nicht über den regulären Hausmüll oder über den Sperrmüll entsorgt werden kann. Als größere Menge gelten Mengen, die nicht mehr im Kofferraum eines normalen Pkw transportiert werden können. Die Höhe der Gebühren für die Entsorgung wird durch Abwiegen der Abfälle ermittelt.

Auf unserer Seite Wertstoffhöfe finden Sie alle weiteren Informationen zur Abladegenehmigung.

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