Grüncontainer

Stationäre Grüncontainer

Unsere stationären Grüncontainer befinden sich auf den beiden Wertstoffhöfen als auch auf einigen Friedhöfen im Stadtgebiet: Hier kann ganzjährig eine Kofferraumladung Grünabfälle abgegeben werden. Die genauen Standorte unserer Grüncontainer sind auf dem Stadtplan aufgeführt. Größere Mengen Grünabfälle müssen über private Fachfirmen entsorgt werden. 

Mobile Grüncontainer

Die mobilen Grüncontainer sind ein vom 1. März bis 30. November kostenfrei nutzbares Angebot. An gesetzlichen Feiertagen fallen die Sammlungen leider aus. Die Standorte der mobilen Grüncontainer wechseln in einem festen Rhythmus.

    Qualifizierte Grünannahmestellen (GAS)

    Die qualifizierte Grünannahmestellen am Friedhof Ückesdorf (Friedhof Kottenforst, Am Götgesbach, 53125 Bonn), am Friedhof Bonn-Mehlem (Im Gries 45, 53179 Bonn) und im Gewerbegebiet Beuel (Broichstraße 113, 53227 Bonn) sind stationäre Annahmestelle. Sie stehen auf befestigten Flächen, auf denen mit Hilfe von sogenannten Legiosteinen Schüttboxen errichtet sind. Jede GAS wird jeweils personell betreut. Bürger*innen (private Haushalte) können hier ihr loses oder mit verrottbaren Schnüren gebündeltes Grüngut in haushaltsüblichen Mengen ganzjährig während der Öffnungszeiten ablegen. Mieter*innen, die keinen Zugang zu einer Biotonne an ihrem Wohnort haben, können in den hier aufgestellten Grünen Tonnen Bioabfälle abgeben. 

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Samstag: 10:30 bis 18:00 Uhr

    Die qualifizierten Grünannahmestellen sind sonntags, Rosenmontag, Karsamstag, Heiligabend, Silvester, Neujahr und an allen gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

    Was gehört zu den Gartenabfällen?

    • kompostierbare pflanzliche (unbehandelte) Abfälle aus dem Garten, wie zum Beispiel:
    • Rasen- und Heckenschnitt
    • Äste
    • Sträucher
    • Pflanzen
    • Laub

    Was gehört nicht zu den Gartenabfällen?

    • Bodenaushub (Erdreich)
    • behandeltes Holz (Bauholz, Gartenzäune, Eisenbahnschwellen etc.)
    • tote Tiere

    Zu beachten gilt:

    • Wichtig ist, dass die Grünabfälle (z. B. Äste) eine Länge von 1 Meter und einen Durchmesser von 10 Zentimeter nicht überschreiten dürfen.
    • Bei einem Befall mit der Miniermotte oder dem Buchsbaumzünsler müssen befallene Gartenabfälle besonders behandelt werden. Damit sich der Schädling nicht weiter ausbreitet, dürfen die Reste der Pflanzen auf keinen Fall über die Grüncontainer oder den eigenen Komposthaufen entsorgt werden, da der Schädling dort weiterwandern kann und/oder überlebt.
    • Mit Miniermotte oder Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenreste können entweder als Pkw-Kofferraumladung an den Wertstoffhöfen als brennbarer Abfall gebührenfrei abgegeben, oder gut verpackt in einem normalen Plastikmüllsack mit der Aufschrift "Miniermotte" oder "Buchsbaumzünsler" zur Restmüllabfuhr bereitgestellt werden.

    Gebühren:

    • Keine zusätzlichen Gebühren (gebührenfrei) bei der Abgabe von Kofferraumladungen an den mobilen und stationären Grüncontainern,
    • Kleine Mengen: Keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung der Biotonne und der Grüncontainer,
    • Große Mengen: Kostenpflichtige Entsorgung über Fachfirmen.
    • Grundstückseigentümer*innen, die auf ihrem Grundstück organische Abfälle selbst kompostieren und nicht die Biotonne in Anspruch nehmen, erhalten auf Antrag eine Gebührenermäßigung nach Maßgabe des Gebührentarifes zur Gebührenordnung der Bundesstadt Bonn.

    Zusätzliche Information:

    • Der Buchsbaumzünsler ist eine Falterart aus Asien, die sich hier in den letzten zehn Jahren ausgebreitet hat. Vornehmlich werden Buchsbaumbestände geschädigt. Sollen befallene Pflanzenreste entsorgt werden, empfiehlt das Pflanzenschutzamt die thermische Entsorgung, weil die Schädlinge die Kompostierung überstehen und/oder weiterwandern würden. Ähnlich wie bei der Miniermotte sollen die Pflanzen mit dem Restabfall verbrannt werden.
    • Die Grünabfälle werden von uns zu einer Kompostierungsanlage im Rhein-Sieg-Kreis gebracht. Durch die Aufbereitungs- und Verwertungsprozesse entstehen hochwertiger Dünger und Humus.