Antrag auf 50%ige Gebührenermäßigung

Bitte beachten Sie: Dieser Antrag kann von dem oder der Eigentümer*in oder bevollmächtigten Verwalter*in gestellt werden, wenn das Grundstück von nur einer Person bewohnt wird und für das Wohngrundstück ein 40-l Abfallbehälter vorgehalten wird.

Nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine Mail mit Ihren Angaben, die Sie speichern oder ausdrucken können. Bitte schicken Sie das Formular nur ein Mal ab und warten Sie auf die Sendebestätigung. So werden Mehrfachsendungen vermieden. Tipp: Bitte auch den Browser regelmäßig aktualisieren. Vielen Dank.

Personalien Auftragsteller*in
Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden!
29.03.2024
Angaben zu dem betreffenden Grundstück
Das Aktenzeichen (nicht das Kassenzeichen) entnehmen Sie bitte Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid.
Das Aktenzeichen ist nicht erforderlich bei Eigentumswechsel oder Neubau!
Angaben zur Gebührenermäßigung
Ich beantrage nach §11, Abs. 1, Satz 7 der Satzung der bonnorange – Anstalt des öffentlichen Rechts – (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn (Abfallentsorgungssatzung) vom 18. Dezember 2012 in der zur Zeit gültigen Fassung eine Ermäßigung der Entsorgungsgebühr um 50 % und erkläre:
Ich bin darüber informiert, dass Veränderungen der Personenzahl unverzüglich schriftlich der bonnorange AöR mitzuteilen sind. Mir ist bekannt, dass der Gebührennachlass zurückzuzahlen ist, wenn die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass durch geeignete Maßnahmen der Abfallvermeidung und -verwertung auf dem o.g Grundstück die verbleibende Restmüllmenge auf Dauer so niedrig ist, dass ein Restmüllbehältervolumen von 10 Litern pro Person und Woche ausreichend ist.
Alle Wertstoffe werden den Sammelsystemen gemäß Abfallentsorgungssatzung zugeführt.
Datenschutz